Zum Inhalt springen
A11ySignal

Das BFSG erklärt: wer, was, ab wann

Agenturen und Produktteams mit Kundschaft in Deutschland · 9 Min. · aktualisiert

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt den Europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit in deutsches Recht um. Seit dem 28. Juni 2025 gilt es — und anders als die Vorgängerregelungen betrifft es nicht Behörden, sondern Unternehmen.

Das meiste, was dazu geschrieben wird, ist entweder eine Kanzleizusammenfassung, die nie Code anfasst, oder eine Anbieterseite, die mit „kaufen Sie unser Overlay“ endet. Das hier ist die Mitte: was verlangt wird, und was Sie dafür ändern müssen.

Wen es betrifft

Das BFSG gilt für Produkte und Dienstleistungen, die Verbraucherinnen und Verbrauchern angeboten werden. Für Webarbeit ist die Liste kurz und folgenreich: Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, Bankdienstleistungen für Verbraucher, E-Books, Telekommunikationsdienste, Personenbeförderungsdienste und der Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten.

„Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr“ wird weit gelesen: Wenn eine Verbraucherin bei Ihnen online einen Vertrag schließen kann, sind Sie mit einiger Wahrscheinlichkeit drin. Der Sitz Ihres Unternehmens ist dabei nicht entscheidend — entscheidend ist, dass Sie sich an Verbraucher in Deutschland richten.

Die Kleinstunternehmen-Ausnahme, genau gelesen

Kleinstunternehmen — weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme — sind von den Pflichten für *Dienstleistungen* ausgenommen. Beide Bedingungen zusammen, nicht eine von beiden.

Zwei Einschränkungen leisten hier viel Arbeit. Die Ausnahme betrifft Dienstleistungserbringer, nicht Hersteller von Produkten. Und eine Agentur, die eine Website für eine betroffene Kundin baut, erbt deren Ausnahme nicht: Die Pflicht folgt dem Unternehmen, das die Dienstleistung anbietet — die Agentur haftet gegenüber ihrer Kundin allerdings vertraglich.

Welcher Standard tatsächlich gemeint ist

Das BFSG selbst formuliert funktional — wahrnehmbar, bedienbar, verständlich, robust — und nennt keinen technischen Standard. Die Konkretisierung liefert die Barrierefreiheitsstärkungsgesetz-Verordnung (BFSGV), und darüber die harmonisierte europäische Norm EN 301 549, deren Webkapitel WCAG 2.1 Stufe A und AA wiedergibt.

Daraus wird ein brauchbares Ziel: Wer WCAG 2.1 AA erfüllt, hat die Konformitätsvermutung auf seiner Seite. WCAG 2.2 AA ist für diesen Zweck eine Obermenge und kostet Sie nichts zusätzlich — deshalb prüfen wir dagegen.

  • WCAG 2.1 Stufe A und AA — die inhaltliche Anforderung.
  • Eine Erklärung zur Barrierefreiheit mit Konformitätsstand, bekannten Lücken und einem Kontaktweg.
  • Ein Feedback-Mechanismus, über den Menschen eine Barriere melden können.
  • Nachweise, dass Sie prüfen und beheben — nicht ein einmaliges Audit von vor zwei Jahren.

Was die Marktüberwachung tut

Zuständig ist die gemeinsame Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) mit Sitz in Magdeburg. Sie wird auf Beschwerde und von Amts wegen tätig, kann Unterlagen anfordern, Mängel feststellen und eine Frist zur Behebung setzen.

Der praktisch wahrscheinlichste Ablauf ist nicht das Bußgeld, sondern der Brief: Jemand meldet eine Barriere, die Behörde fragt nach, und Sie müssen darlegen, was Sie geprüft haben und wann. Wer laufend prüft, beantwortet das an einem Nachmittag; wer nicht, beauftragt ein Audit unter Zeitdruck.

  • Beschwerde oder Prüfung von Amts wegen.
  • Aufforderung, die Konformität nachzuweisen.
  • Frist zur Beseitigung der Mängel.
  • Bei Untätigkeit: Untersagung der Dienstleistung und Bußgeld — bis 100.000 Euro dafür, eine Dienstleistung nicht barrierefrei anzubieten, bis 10.000 Euro für verletzte Informations- und Auskunftspflichten.

Was Sie in dieser Woche tun können

Die vier häufigsten Fehlschläge im Web sind Kontrast, fehlender Alternativtext, unbenannte Links und Formularfelder ohne Beschriftung. Zusammen machen sie den Großteil dessen aus, was eine automatische Prüfung findet, und keiner davon braucht einen Umbau.

Danach kommt das, was kein Werkzeug entscheidet: Tastaturbedienung durch Ihre Kernprozesse, Fokusreihenfolge, sinnvoller Alternativtext. Schreiben Sie auf, was Sie nicht beheben konnten, und warum — das ist der Abschnitt Ihrer Erklärung, den eine Behörde zuerst liest.

  • tunPrüfen Sie zuerst die Seiten mit Vertragsabschluss: Kasse, Registrierung, Kontaktformular.
  • tunBeheben Sie Kontrast und Formularbeschriftungen — das ist der günstigste große Schritt.
  • tunGehen Sie den Kaufprozess einmal ohne Maus durch.
  • tunHalten Sie das Ergebnis mit Datum fest, und wiederholen Sie es nach jedem Release.

Fragen

Gilt das BFSG auch für uns, wenn wir nicht in Deutschland sitzen?
Maßgeblich ist, an wen Sie sich richten, nicht wo Sie sitzen. Wer Verbraucherinnen und Verbrauchern in Deutschland eine erfasste Dienstleistung anbietet, fällt darunter — auch von außerhalb der EU aus.
Reicht ein Overlay-Widget?
Nein. Ein Overlay ändert nichts an dem, was im Quelltext steht, und wird von Nutzenden assistiver Technik überwiegend abgelehnt. Es erfüllt weder die Anforderungen noch ersetzt es die Erklärung zur Barrierefreiheit.
Was ist der Unterschied zum BITV-Recht?
Die BITV 2.0 gilt für öffentliche Stellen des Bundes und beruht auf der Richtlinie (EU) 2016/2102. Das BFSG gilt für Unternehmen und beruht auf dem Europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit. Technisch zeigen beide auf EN 301 549 und damit auf WCAG.
Müssen wir ein externes Audit beauftragen?
Das Gesetz verlangt kein externes Audit. Es verlangt, dass die Anforderungen erfüllt sind und dass Sie das darlegen können. Eine Selbstbewertung mit fortlaufender automatischer Prüfung und dokumentierten manuellen Tests ist dafür ein tragfähiger Weg.
Ab wann drohen Bußgelder?
Die Pflichten gelten seit dem 28. Juni 2025. Ein Bußgeld steht am Ende eines Verfahrens, nicht an dessen Anfang: Zuerst kommt die Aufforderung, dann die Frist. Wer darauf reagiert, kommt in der Regel nicht dorthin. Der Rahmen des § 37 BFSG reicht bis 100.000 Euro für die schwerwiegenden Fälle und bis 10.000 Euro für die übrigen.

Weiterlesen