Erklärung zur Barrierefreiheit für [Ihre Website]
Allgemeine Beschreibung
braucht Ihre Angabe[Ihre Organisation] bietet unter [Ihre Adresse] eine Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr an. [Beschreiben Sie hier kurz, worin die Dienstleistung besteht — das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verlangt diese Beschreibung ausdrücklich.]
Wir verstehen Barrierefreiheit als laufende Arbeit und nicht als einmaliges Projekt, und wir prüfen nach jeder wesentlichen Änderung.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
braucht Ihre AngabeDiese Website ist mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 Stufe AA teilweise vereinbar. [Geben Sie hier an, was Sie geprüft haben und wie — eine Erklärung ohne Bewertung dahinter ist eine Behauptung, kein Nachweis.]
WCAG 2.2 Stufe AA ist eine Obermenge von WCAG 2.1 Stufe AA — der Stufe, auf die EN 301 549 und der Europäische Rechtsakt zur Barrierefreiheit verweisen.
Nicht barrierefreie Inhalte
braucht Ihre Angabe[Führen Sie hier auf, was noch nicht barrierefrei ist, jeweils mit Begründung und Zieldatum. Genau nach der leeren Liste fragt eine Aufsichtsbehörde zuerst — wenn Sie es wirklich nicht wissen, schreiben Sie, dass Sie prüfen, und nennen Sie ein Datum.]
Wie die Anforderungen erfüllt werden
braucht Ihre Angabe[Beschreiben Sie, wie Sie diese Website bewertet haben — automatische Tests, Tastaturdurchgänge, Screenreader-Tests, ein externes Audit — und wann.]
Automatische Tests decken verlässlich rund ein Drittel der Erfolgskriterien ab. [Geben Sie hier an, welche manuellen Prüfungen Sie durchführen — Tastaturdurchgänge, Screenreader-Tests oder ein externes Audit — und in welchem Abstand.]
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 28. August 2026 erstellt. [Ergänzen Sie das Datum der Bewertung, auf der sie beruht.] Sie wird überprüft, sobald sich das Konformitätsbild wesentlich ändert, mindestens jedoch jährlich.
Feedback und Kontaktangaben
braucht Ihre AngabeWenn Sie auf dieser Website eine Barriere finden oder Inhalte in einem anderen Format benötigen, schreiben Sie an [Ihre Kontaktadresse für Barrierefreiheit]. Nennen Sie die Seitenadresse und was nicht funktioniert hat; wir antworten innerhalb von [Anzahl] Werktagen.
Durchsetzungsverfahren
braucht Ihre AngabeSind Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden, können Sie sich an die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) in Magdeburg wenden, die die Einhaltung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes überwacht. [Ergänzen Sie den Link zum Beschwerdeverfahren der zuständigen Stelle.]
Unabhängig davon steht das Schlichtungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsgesetz offen. [Prüfen Sie, welche Stelle für Ihre Dienstleistung zuständig ist, bevor Sie diese Erklärung veröffentlichen.]